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Allgemeine Geschäftsbedingungen sofortHolz (B2C)


§ 1    Allgemeines
(1)    Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Fa. sofortHolz.de Knut Severin e.K., Inh. Knut Severin, Hauptstr. 76, 88529 Zwiefalten (nachstehend: „sofortHolz“), gegenüber ihren Kunden betreffend den Verkauf sowie die Montage von Holzterrassen und Dielen nebst Zubehör, insbesondere über den Online-Shop unter www.sofortholz.de, sowie alle zur Domain gehörenden Sub-Domains. Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, sofortHolz hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

(2)    Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3)    Die Geschäftsbeziehungen zwischen sofortHolz und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(4)    Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

(5)    Die Vertragssprache ist deutsch. Der maßgebliche Text ist derjenige, der in der deutschen Sprache abgefasst ist.

(6)    Im Online-Shop kann der Kunde die Bestellübersicht sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufrufen und ausdrucken. Im Übrigen wird der Vertragstext von sofortHolz nach dem Vertragsschluss gespeichert, ist aber den Kunden nicht zugänglich.

(7)    Gerichtsstand ist Zwiefalten, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(8)    Kunden, die Verbraucher sind, haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

(9)    Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): sofortHolz ist zur Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
 

§ 2    Vertragsinhalte und Vertragsschluss
I.    Kaufvertrag
(1)    sofortHolz bietet seinen Kunden in seinem Online-Shop www.sofortholz.de verschiedene Holzterrassen (insbesondere Holzdielen aus verschiedenen Materialen und Verarbeitungen) sowie Zubehör zum Kauf an. Über den auf der Internetseite angebrachten Link http://interdekotrends.de/ können die Kunden zudem Gutscheine für Dekorationsartikel des Shops Interdekotrends erwerben. Die Angebote von sofortHolz richten sich ausschließlich an Kunden in der Bundesrepublik Deutschland, Schweiz und Österreich.

(2) Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vor verbindlicher Abgabe seiner Bestellung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Maus, oder ggf. Touchscreenfunktionen korrigiert werden.

(3) Der Kaufvertrag kommt im Online-Shop wie folgt zustande:

  1. Wenn Sie die Zahlungsart „PayPal“ gewählt haben, kommt der Kaufvertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.
  2. Wenn Sie die Zahlungsart „Sofortüberweisung“ gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an die SOFORT GmbH zustande.
  3. Wenn Sie die Zahlungsart „Kreditkarte“ gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Kreditkartenbelastung zustande.
  4. In den übrigen Fällen kommt der Kaufvertrag mit Annahme der Bestellung des Kunden durch den Verkäufer zustande. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von 2 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.

(4)    Mit der Mitteilung über den Vertragsschluss erhält der Kunde den Vertragstext und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Widerrufsbelehrung.

(5)    Ein Kunde hat außerdem die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail, Fax oder Brief oder das auf der Website angegebene Anfrageformular bei sofortHolz wegen eines bestimmten Artikels anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet sofortHolz dem Kunden gesondert ein Angebot per E-Mail, Brief oder Fax. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt.

II.    Werkvertrag/ Montageauftrag

(1)    Ein Kunde kann sofortHolz zusätzlich mit der Montage der Holzterrassenelemente beauftragen. Der Kunde hat die Möglichkeit sofortHolz diesbezüglich über das auf der Website zur Verfügung gestellte Anfrageformular, telefonisch, per Fax oder Brief sowie per E-Mail zu kontaktieren.

(2)    Nach Erhalt einer Montageanfrage sowie der Übermittlung einer Skizze oder Zeichnung mit Maßen der zu erstellenden Terrasse, Bildern des Ist-Zustandes auf der Baustelle sowie Angabe der gewünschten Holzart, erstellt sofortHolz aus den ge­nannten Informationen ein Angebot, welches er dem Kunde per Fax, E-Mail oder Brief übermittelt. Der Kunde erhält zugleich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Widerrufsbelehrung.

(3)    Der Werkvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von sofortHolz innerhalb von 10 Tagen nach dessen Übermittlung annimmt.


§ 3    Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
(1)    Es gelten die vereinbarten Preise.

(2)    Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung oder eines Angebots bekannt gegeben werden. Die Höhe der Versandkosten hängt vom Gewicht und den Abmaßen der Ware, sowie vom gewünschten Ziel und dem Bestellwert ab. Eine Übersicht über die Versandkosten ist im Online-Shop hinterlegt.

(3)    Bei Kaufverträgen erfolgt die Belieferung des Kunden durch sofortHolz gegen Vorkasse (Überweisung, PayPal, Sofortüberweisung, Kreditkarte) oder durch Barzahlung bei Abholung.

(4)    Wählt der Kunde Vorkasse per Überweisung, so ist die Zahlung spätestens 7 Kalendertage nach Vertragsschluss fällig.

(5)    Bei Werkverträgen ist die vereinbarte Vergütung spätestens 7 Tage nach der Abnahme des Werkes fällig. Der Kunde kann nach seiner Wahl die Zahlung auf Rechnung oder durch Barzahlung bei der Montage und Abnahme vornehmen.

(6)    Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann sofortHolz Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

(7)    sofortHolz stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.


§ 4    Lieferung und Gefahrübergang bei Kaufverträgen
(1)    Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt ausschließlich an Adressen in den in § 2 I (1) dieser AGB bezeichneten Ländern. Die Lieferung erfolgt aus dem Lager von sofortHolz.

(2)    Bei Zubehör beträgt die Lieferfrist, sofern in der Artikelbeschreibung nicht abweichend angegeben, 1 Woche ab Zahlungsanweisung durch den Kunden. Bei Holzdielen beträgt die Lieferfrist, sofern in der Auftragsbestätigung nicht abweichend angegeben, 3 Wochen (für Bestellungen von April bis einschließlich September) bzw. 4 Wochen (für Bestellungen von Oktober bis einschließlich März) ab Zahlungsanweisung durch den Kunden. Sofern der Kunde die optionale Expresslieferung der Holzdielen beauftragt, verkürzen sich die vorstehenden Lieferfristen um 1 Woche, d.h. auf 2 bzw. 3 Wochen.

(3)    sofortHolz behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungs­vorbehalt gilt nur dann, wenn sofortHolz das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. sofortHolz hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird sofortHolz den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Versandkosten erstatten.

(4)    sofortHolz behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

(5)    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über.

(6)    Für den Lieferverzug von sofortHolz gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei für den Verzugsbeginn stets eine Mahnung erforderlich ist.


§ 5    Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrechte
(1)    Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von sofortHolz.

(2)    Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts­kräftig festgestellt, unbestritten oder von sofortHolz anerkannt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt, insbesondere sein Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurück­zu­be­halten.


§ 6    Durchführung der Montageaufträge und Abnahme
(1)    Der Fertigstellungstermin wird bei Montageaufträgen individuell vereinbart bzw. von sofortHolz bei Annahme der Bestellung angegeben. Die Einhaltung des Termins durch sofortHolz setzt dabei die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus.

(2)    Bei vom sofortHolz angegebenen Fertigstellungsterminen handelt es sich auch bei schriftlicher Mitteilung nur um unverbindliche Angaben. Das Verstreichen solcher Termine befreit den Kunden nicht von der Pflicht zur Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Werkleistung sowie der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit sofortHolz eine Frist oder einen Termin ausdrücklich und schriftlich als sog. „verbindlichen Fertigstellungstermin“ bezeichnet hat.

(3)    Der Eintritt des Verzugs von sofortHolz bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

(4)    Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme offensichtlich ausgeschlossen ist. sofortHolz kann dem Kunden für die Abnahme eine angemessene Frist setzen. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist.

(5)    Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.


§ 7    Gewährleistung bei Montageaufträgen
(1)    sofortHolz hat dem Kunden das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2)    Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art des Werks erwarten kann.

(3)    Wird die Werkleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat Sofort Holz dies zu vertreten, so ist sofortHolz verpflichtet, die Werkleistung ohne Mehr­kosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß nachzuholen und zu erbringen. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Leistung aus von sofortHolz zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadens­ersatz geltend machen. Das Recht des Kunden zur Kündigung des Vertrags gem. § 649 BGB bleibt unberührt.


§ 8    Gewährleistung bei Kaufverträgen
(1)    Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sowie seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften sind zu beachten. Dies gilt insbesondere für den Kauf und die Verwendung des Holzes. Die natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart gehören zu den Eigenschaften des Holzes als Naturprodukt und stellen keinen Mangel dar.

(2)    Für Sach- und Rechtsmängel haftet sofortHolz nach den gesetzlichen Bestimmungen.


§ 9   Zur Beachtung bei Transportschäden
(1)    Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort beim Spediteur/Frachtdienst reklamieren und unverzüglich durch eine E-Mail oder auf sonstige Weise (Fax/Post) mit sofortHolz Kontakt aufnehmen, damit dieser etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann.

(2)    Verborgene Mängel soll der Kunde sofortHolz - ebenfalls unbeschadet etwaiger Gewährleistungsrechte - nach dem Entdecken melden, damit etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten gewahrt werden können


§ 10    Haftung
(1)    Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet sofortHolz unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet sofortHolz nicht.

(2)    Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3)    Ist die Haftung von sofortHolz ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 11    Datenschutz
sofortHolz erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: 23.02.2021

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